Qualifikationsrichtlinien 2011 2012

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1. Allgemeines

Jeder Schütze, der in die Rangliste und in den Nationalkader aufgenommen werden soll, hat eine Vereinbarung mit dem Austria Sportschützen Fachverband, in folge kurz ASF genannt, zu schließen. Diese Vereinbarung enthält Regelungen, die für einen Ranglisten- und Nationalkaderschützen von Bedeutung sind.

Insbesondere sind alle Regelungen des Anti-Dopinggesetzes mit eingeschlossen.

 

2. Nominierung ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe

 Der ASF nominiert Ranglistenschützen ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe.

Der nominierte Schütze repräsentiert Österreich und den Austria Sportschützen Fachverband bei diesen Wettkämpfen. Durch die Erbringung seiner persönlichen Höchstleistung bei diesen Wettkämpfen rechtfertigt er die ehrenvolle Nominierung ins ASF Nationalteam.

Der nominierte Schütze wird alles in seiner Macht stehende tun, um bei diesen Wettkämpfen seine persönliche Höchstleistung erbringen zu können.

 Der Referent schlägt dem ASF Präsidenten die Schützen für das ASF Nationalteam vor.

Der ASF Präsident entscheidet über die Nominierungen ins ASF Nationalteam.

Die nachstehenden Qualifikationsrichtlinien für Weltcupwettkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften dienen dem Referenten als Entscheidungshilfe für die Nominierungen ins ASF Nationalteam.

Der Referent hat jedoch alle in Frage kommenden Faktoren, wie z.B.: Training, Wettkampfvorbereitung, Wettkampfergebnisse, Ranglistenplatzierung, mentale Stärke, Routine, Wettkampfform, usw., zu berücksichtigen, um für Österreich und den ASF das stärkste Nationalteam für den betreffenden Wettkampf zu entsenden.

 

3. Ranglistenwettkämpfe

Als Ranglistenwettkämpfe gelten die im Wettkampfkalender des ASF bezeichneten Bewerbe.

 

 

4. Rangliste

In die Rangliste werden Schützen aufgenommen, die im laufenden Jahr mindestens an fünf Ranglisten - Wettkämpfen teilgenommen und diese auch regelkonform beendet haben.

Vom ISSF-Referenten können Pflichtranglistenwettkämpfe vorgegeben werden.

Die Reihung der Schützen in der RL erfolgt auf Grund des Durchschnittsergebnisses

der drei besten Resultate bei RL-Wettkämpfen, ohne Finalergebnis.

 

 5. Nationalkader

 Um in den Nationalkader aufgenommen zu werden,

ist als Durchschnittsergebnis der drei besten Resultate bei RL-Wettkämpfen in der jeweiligen Disziplin

das von der ISSF festgesetzte MQS-Limit plus zwei Wurfscheiben zu erzielen.

Trap                 114 oder höher                                                            Damen Trap:    60 oder höher

Skeet               116 oder höher                                                            Damen Skeet:  62 oder höher

Double Trap     120 oder höher

Nationalkaderschützen werden vom ASF besonders gefördert.

Die Förderung wird zu Jahresbeginn den Nationalkaderschützen bekannt gegeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Insbesondere müssen alle in der Vereinbarung zwischen Schützen und ASF geschlossenen Abmachungen eingehalten werden.

Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann sich der ASF schadlos halten.

 

 6. Entsendungen zu Weltcup-Wettkämpfen

Die Nationalkaderschützen sind im folgenden Kalenderjahr für die ersten beiden vom ASF vorgesehenen Weltcup-Wettkämpfe qualifiziert.

Sie werden in der Reihenfolge der Ranglistenplatzierungen nominiert.

Freie Startplätze und MQS-Startplätze können von den nachfolgenden Ranglistenschützen auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.

Für die Entsendung zu weiteren Weltcup-Wettkämpfen wird die aktuelle Rangliste bis zu einem festgesetzten Termin herangezogen.

Die bestehenden Qualifikationsrichtlinien für den Nationalkader bleiben unberührt.

 

 7. Qualifikation für Europa- und Weltmeisterschaft

Die Qualifikation für die EM und WM im laufenden Kalenderjahr wird bis zu einem festgesetzten Termin durchgeführt, wobei die RL-Wettkämpfe zur Beurteilung kommen.

Die Qualifikation ist nur für die in der Rangliste des Vorjahres geführten Schützen offen.

Die drei bestplatziertesten Ranglistenschützen werden für die EM und / oder WM nominiert, sofern nicht andere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Bei Treffergleichheit zählt das höhere Topresultat.

Bei weiterer Treffergleichheit der nächste RL-Wettkampf - usw.

Als Minimumerfordernis für die Qualifikation sind zwei MQS-Limit bei einem RL-Wettkampf zu erbringen, sonst kann der Schütze nur auf eigene Kosten entsandt werden.

 

 8. Olympiaqualifikation

Da für die Entsendung zu den Olympischen Sommerspielen nicht nur der ASF verantwortlich ist, sondern ein Startplatz - Quotenplatz oder Wildcard - vom Weltverband ISSF zu gesprochen, sowie die Qualifikation für das ÖOC durch Schützen erbracht werden muss, wird eine spezielle Qualifikation und Nominierung zum erforderlichen Zeitpunkt vom ISSF Referat erarbeitet und dem ASF Präsidium vorgeschlagen.

Der ISSF Referent schlägt nach sorgfältiger Prüfung der Qualifikationsrichtlinien - ISSF / ÖOC / ASF - dem ASF Präsidenten den oder die Schützen für die Entsendung zu den Olympischen Sommerspielen vor. Der Präsident entscheidet über die Nominierung endgültig.

 

9. Juniorenteam

Die Qualifikation für die EM und die WM im laufenden Kalenderjahr wird bis zu einem festgesetzten Termin durchgeführt, wobei die RL-Wettkämpfe zur Beurteilung kommen.

Die drei bestplatziertesten Junioren der Ranglisten werden für die EM oder WM nominiert, sofern nicht andere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Bei Treffergleichheit zählt das höhere Topresultat.

Bei weiterer Treffergleichheit der nächste RL-Wettkampf - usw.

 

10. Damen

Damen werden auf Grund ihrer Leistungen bei den RL Wettkämpfen vom Referent dem ASF Präsidenten zur Entsendung vorgeschlagen. Dieser nominiert die Damen für die jeweilige Entsendung.

 

 11. Kostenersatz und Kostenvorschreibung

Der Kostenersatz für die betreffenden Wettkämpfe wird vom ISSF Referat im Vorhinein festgesetzt und den Schützen bekanntgegeben. Tritt der ASF für einen Schützen, der auf eigene Kosten ins ASF Nationalteam nominiert wurde, in Vorlage, so verpflichtet sich dieser die entstandenen Kosten unverzüglich nach Vorschreibung auf das Konto des ASF rückzuführen.

 

 12. Entsendung und Anspruch

Über alle Nominierungen und Entsendungen entscheidet der Präsident endgültig.

Es besteht für keinen Schützen ein Rechtsanspruch auf Entsendung zu einem Wettkampf.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 13. Gültigkeit

 Diese Qualifikationsrichtlinien sind ab 01.01.2011 gültig.