Qualifikationsrichtlinien 2010
1. Allgemeines
Jeder Schütze, der in die Rangliste und in den Nationalkader aufgenommen werden soll, hat eine Vereinbarung mit dem ASF zu schließen. Diese Vereinbarung enthält Regelungen, die für einen Ranglisten- und Nationalkaderschützen von Bedeutung sind. Insbesondere sind alle Regelungen des Anti-Dopinggesetzes enthalten.
2. Ranglistenwettkämpfe
Als Ranglistenwettkämpfe gelten die im Wettkampfkalender des ASF bezeichneten Bewerbe.
3. Rangliste
In die Rangliste werden Schützen aufgenommen, die im laufenden Jahr mindestens an fünf RL Wettkämpfen teilgenommen und diese auch regelkonform beendet haben.
Vom ASF können Pflichtranglistenwettkämpfe vorgegeben werden.
Die Reihung der Schützen in der RL erfolgt auf Grund des Durchschnittsergebnisses der drei besten Resultate bei RL-Wettkämpfen, ohne Finalergebnis.
4. Nationalkader
Um in den Nationalkader aufgenommen zu werden, ist als Durchschnittsergebnis der drei besten Resultate bei RL-Wettkämpfen in der jeweiligen Disziplin das von der ISSF festgesetzte MQS-Limit puls 2 Wurfscheiben zu erzielen.
Trap 114 oder höher Damen Trap: 60 oder höher
Skeet 116 oder höher Damen Skeet: 62 oder höher
Double Trap 120 oder höher
Nationalkaderschützen werden vom ASF besonders gefördert.
Die Förderung wird zu Jahresbeginn den Nationalkaderschützen bekannt gegeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Insbesondere müssen alle in der Vereinbarung zwischen Schützen und ASF geschlossenen Abmachungen eingehalten werden.
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann sich der ASF schadlos halten.
5. Entsendungen zu Weltcup Wettkämpfen
Die Nationalkaderschützen sind im folgenden Kalenderjahr für die vom ASF vorgesehenen WC qualifiziert.
Sie werden in der Reihenfolge der Ranglistenplatzierung entsandt.
Der Kostenersatz für diese Wettkämpfe wird vom ASF im vorhinein festgelegt.
Freie Startplätze und MQS-Startplätze können von den nachfolgenden Ranglistenschützen auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.
Der Referent schlägt dem ASF Präsidenten die Starter für die WC-Entsendungen vor.
Dieser nominiert das Österreichische Schützenteam für die WC-Starts.
Es besteht kein Rechtsanspruch für einen Schützen auf Entsendung zu einem WC.
6. Qualifikation für EM und WM
Die Qualifikation für die EM und die WM im laufenden Kalenderjahr wird bis zu einem festgesetzten Termin durchgeführt, wobei die RL-Wettkämpfe zur Beurteilung kommen.
Die Qualifikation ist nur für die in der Rangliste des Vorjahres geführten Schützen offen.
Die drei Ranglistenschützen mit den besten zwei Topergebnissen auf 125 WS sind qualifiziert.
Bei Treffergleichheit zählt das nächste höhere Ergebnis bei einem Ranglistenwettkampf.
Bei weiterer Treffergleichheit der nächste RL-Wettkampf.
Als Minimumerfordernis für die Qualifikation sind zwei MQS-Limit bei einem RL-Wettkampf zu erbringen,
sonst kann der Schütze nur auf eigene Kosten entsandt werden.
Der Kostenersatz für diese Wettkämpfe wird vom ASF im vorhinein festgelegt.
Der Referent schlägt dem ASF Präsidenten die Starter für die Entsendungen vor.
Dieser nominiert das Österreichische Nationalteam.
Es besteht kein Rechtsanspruch für einen Schützen auf Entsendung zu einer EM oder WM.
7. Juniorenteam
Die Qualifikation für die EM und die WM im laufenden Kalenderjahr wird bis zu einem festgesetzten Termin durchgeführt, wobei die RL-Wettkämpfe zur Beurteilung kommen. Die drei besten Junioren mit den besten zwei Topergebnissen auf 125 WS sind qualifiziert. Bei Treffergleichheit zählt das nächste höhere Ergebnis bei einem Ranglistenwettkampf. Bei weiterer Treffergleichheit der nächste RL-Wettkampf.
Der Kostenersatz für diese Wettkämpfe wird vom ASF im vorhinein festgelegt.
Der Referent schlägt dem ASF Präsidenten die Starter für die Entsendungen vor.
Dieser nominiert das Österreichische Nationalteam.
Es besteht kein Rechtsanspruch für einen Schützen auf Entsendung zu einer EM oder WM.
8. Damen
Damen werden auf Grund ihrer Leistungen bei den RL Wettkämpfen vom Referent dem ASF Präsidenten zur Entsendung vorgeschlagen. Dieser nominiert die Damen für die jeweilige Entsendung.
7. Gültigkeit
Diese Qualifikationsrichtlinien sind ab 01.01.2010 gültig.