Österreichische Sportordnung des ASF

Inhaltsverzeichnis ÖSpO                                                                            und hier als PDF - Datei

§ 1

Allgemeines

§ 2

Sicherheitsbestimmungen und Haftung

§ 3

Wettkämpfe und Wettkampfkalender

§ 4

Wettkampfklasseneinteilung

§ 5

Wettkampfklassen der Disziplinen

§ 6

Anzahl der Wurfscheiben und Wettkampfwertung

§ 7

Anzahl der Schießstände und Regelwerk

§ 8

Wettkampfdurchführung

§ 9

Zusatzbestimmungen

§ 10

Nenngeld

§ 11

Protest

§ 12

Ausschreibung / Einladungen der ASF Wettkämpfe

§ 13

Wettkampfergebnisse

§ 14

Technische Bestimmungen

§ 15   

Jury, Technische Kommission und Richter

§ 16

Anti-Dopingbestimmungen

§ 17

Sperre eines/er Schützen/In

§ 18

Österreichische Rekorde

   

§ 1   Allgemeines

 1.1      Diese Sportordnung enthält Bestimmungen für jene Wettkämpfe, die vom ASF vergeben und von den Landesverbänden und Vereinen durchgeführt werden.

 1.2      Jeder durchführende Verein und jeder Wettkampfteilnehmer ist verpflichtet, diese Sportordnung bei Wettkämpfen einzuhalten.

            Bei diesen Wettkämpfen ist die gültige Sportordnung zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

 1.3      Das Präsidium des ASF kann diese Sportordnung abändern oder Durchführungsbestimmungen erlassen.

 1.4      Die Landesverbände können für ihren Bereich eigene Sportordnungen erlassen, jedoch dürfen diese mit der ASF Sportordnung nicht im Widerspruch stehen.

 1.5      Es gelten für alle Wettkämpfe die Regeln der ISSF, der FITASC, der ATA und des ASF,

            soweit diese Sportordnung keine anders lautenden Bestimmungen enthält.

§ 2   Sicherheitsbestimmungen und Haftung

2.1.     Die in den Regeln der ISSF, der FITASC und der ATA enthaltenen Sicherheitsbestimmungen haben für die vom ASF vergebenen Wettkämpfe Gültigkeit. 

2.2.     Jeder Schütze haftet für sein Verhalten auf der Schießanlage selbst, insbesondere für sein Verhalten mit der Waffe und für den von ihm abgegebenen Schuss.

2.3.     Die Teilnahme an ASF Wettkämpfen ist nur Schützen mit ausreichender Haftpflichtversicherung gestattet. 

2.4.     Für Schüler/Innen und Junioren/Innen haftet der Erziehungsberechtigte oder eine von diesem delegierte Person.

            Diese ist bei der Wettkampfnennung beim Veranstalter oder beim Training dem Schießstandbetreiber namhaft zu machen.

2.5.     Gemäß den internationalen Regeln ist für bestimmte Disziplinen das Tragen von Gehörschutz und Schutzbrille vorgeschrieben.

            Darüber hinaus wird vom ASF für alle Wettkämpfe Gehörschutz und Schutzbrille empfohlen. 

§ 3   ASF-Wettkämpfe und Wettkampfkalender

3.1      Folgende Schießveranstaltungen / Wettkämpfe werden vom ASF vergeben:

  • Österreichische Staatsmeisterschaften
  • Österreichische Meisterschaften
  • Internationale Wettkämpfe
  • Ranglistenwettkämpfe

3.2      Bewerbungen für diese Veranstaltungen erfolgen über die Landesverbände 

3.3.     Um Terminüberschneidungen zu vermeiden, wird bis Ende Dezember des laufenden Jahres ein Wettkampfkalender für das nächste Jahr erstellt.

            Dieser ist für alle Landesverbände und Vereine bindend.  

3.4.     Alle Änderungen sind rechtzeitig und schriftlich dem Sportkoordinator mitzuteilen. 

3.5.     Alle Termine des ASF-Wettkampfkalenders sind geschützt.

            Artverwandte Wettkämpfe dürfen an diesen Terminen nicht durchgeführt werden.

            Artverwandt sind:         ASF  Trap AFO - AFU - AFA

                                               Trap FO - FU - FA - Double Trap

                                               Olympisch Skeet - ASF Skeet

                                               Parcours - Compak Sporting

                                               Kombination - ASF Grosse Kugel

3.6.     Verbands- und Vereinsveranstaltungen, die im ASF-Wettkampfkalender aufscheinen, sind nach den Bestimmungen dieser Sportordnung durchzuführen.

3.7.     Österreichische Staatsmeisterschaften werden jährlich in den von der

            Österreichischen Bundessportorganisation anerkannten Bewerben durchgeführt

3.8.     Österreichische Meisterschaften werden nach Bewerb und Termin vom Präsidium des ASF festgelegt.

3.9.     Ranglisten- und Internationale Wettkämpfe werden über Antrag der Landesverbände in Kooperation mit dem zuständigen Referenten festgesetzt. 

3.10.   Vom Sportkoordinator werden alle internationalen und nationalen Termine erfasst und koordiniert, sowie ein ASF-Wettkampfkalender erstellt.

            Dieser muss vom Präsidium beschlossen werden.

§ 4   Wettkampfklasseneinteilung

4.1.     Die Einteilung der Wettkampfklassen erfolgt nach ISSF, FITASC oder ATA Reglementierung sowie durch die gegenständliche Sportordnung.

4.1.1.    Allgemeine Klasse (Senioren lt. FITASC) sind SchützInnen ohne Altersbeschränkung 

4.1.2.    SchülerInnen sind SchützInnen, die im laufenden Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.

4.1.3.    JuniorInnen sind SchützInnen, die im laufenden Kalenderjahr das 20. Lebensjahr vollenden oder jünger sind

4.1.4.    Senioren (Veteranen lt. FITASC) sind Schützen, die im laufenden Kalenderjahr 55 Jahre alt werden oder älter sind,

            bei ATR Schützen im Alter von 61 bis 70 Jahren.

4.1.5.    Senioren II (Superveteranen lt. FITASC) sind Schützen, die im laufenden Kalenderjahr das 65. Lebensjahr vollenden oder älter sind,

            bei ATR Schützen im Alter ab 71 Jahren

4.1.6.    Damen - wird keine Alterseinteilung festgelegt.

4.1.6.1.        Bei Teilnahme von weniger als 3 Damen bei einem Wettkampf, erfolgt die Wertung in der Allgemeinen Klasse.

4.1.6.2.        Damen schießen die gleiche Anzahl von Wurfscheiben wie die Allgemeine Klasse 

4.1.6.3.        Bei den ISSF - Disziplinen wird für die Rangliste jedoch nur der erste Wettkampftag gewertet.

4.2.       Bei ASF Wettkämpfen sind die festgelegten Wettkampfklassen des ASF, welche mit der Bundessportorganisation - BSO abgestimmt wurden,

            zu verwenden. Die Klasseneinteilungen der Weltverbände ISSF und FITASC finden bei ASF Wettkämpfen keine Anwendung.

§ 5   Wettkampfklassen der Disziplinen

5.1. Einzelwertungen

ISSF Disziplinen

Olympisch Trap

Olympisch Skeet

Double Trap

Allgemeine Klasse

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

FITASC Disziplinen

Parcours

Compak Sporting

Trap FU

Allgemeine Klasse

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

 

Kombination

 

Allgemeine Klasse

ATA Disziplin

American Trap

Allgemeine Klasse

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

ASF Disziplinen

ASF Trap AFA

ASF Trap AFO

ASF Trap AFU

ASF Trap AFA

ASF Skeet ASK

ASF Gosse Kugel AGK

Allgemeine Klasse

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

5.2.    Mannschaftswertungen werden in jeder Disziplin durchgeführt, wenn vor Wettkampfbeginn mindestens drei Mannschaften genannt sind.

 

5.3.    Eine Mannschaft besteht aus 3 SchützInnen, die verschiedenen Wettkampfklassen angehören können.

            Bei der Kombination bilden 6 SchützInnen eine Mannschaft, wobei die besten 5 gewertet werden.

5.4.     Bei Österreichischen Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften müssen alle SchützInnen

            einer Mannschaft demselben Landesverband angehören.

5.5.     In der FITASC Disziplin  Kombination gibt es je eine Mannschaftswertung Wurfscheibe, Kugel und Kombination.

5.6.     Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, in der Allgemeinen Klasse zu starten.

            Sind in einer Klasse keine 3 SchützInnen am Start, kann er/sie  in einer beliebigen höherwertigen Klasse teilnehmen.

            Er/Sie muss dies jedoch vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben. 

5.7.     Die WettkampfteilnehmerInnen sind vom Wettkampfleiter über die im Wettkampf geführten Klassen zu informieren.

5.8.     Alle österreichischen SchützInnen müssen ab 1. Jänner 2010 im Besitze einer gültigen ASF Karte sein,

            um an den im ASF Wettkampfkalender angeführten Wettkämpfen teilnehmen zu können.

            Ohne ASF Karte kann nur in der Gästeklasse mit dem Einverständnis des Veranstalters teilgenommen werden.

5.9.     Die ASF Karte ist bei jedem Wettkampfstart vorzuweisen. 

5.10.   Bei Österreichischen Staats- und Österreichischen Meisterschaften müssen folgende Teilnehmerzahlen erreicht werden:

5.10.1.            Allgemeine Klasse               mindestens 10 TeilnehmerInnen

5.10.2.            Alle anderen Klassen          mindestens   3 TeilnehmerInnen

5.10.3.            Bei Ranglistenwettkämpfen im Ausland müssen in der Allgemeinen Klasse mindestens 10 TeilnehmerInnen am Start sein,

                        sonst wird der Wettkampf für die Erstellung der ASF Rangliste nicht herangezogen.

§ 6   Anzahl der Wurfscheiben und Wettkampfwertung

Disziplin

Klasse

Wurfscheibenanzahl

Munition

Olympisch Trap - FO

 

Olympisch Skeet - OSK

 

Automatic Trap - FA

Allgemeine Klasse

125 + 25 Flash

24g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

125

24g

Mannschaft

375

24g

Double Trap - DT

Allgemeine Klasse

150 + 50 Flash

24g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

150

24g

Mannschaft

450

24g

Universal Trap - FU

Allgemeine Klasse

200

28g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

200

28g

Mannschaft

600

28g

ASF Trap - AFO

ASF Trap - AFU

ASF Trap - AFA

ASF Skeet - ASK

Allgemeine Klasse

125 + 25 Flash

24g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

125

24g

Mannschaft

375

24g

Parcours - PC

 

Compak Sporting - CPS

Allgemeine Klasse

200

28g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

200

28g

Mannschaft

600

28g

American Trap - ATR

Allgemeine Klasse

200

32g

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

200

32g

Mannschaft

600

32g

Kombination - KB

Allgemeine Klasse

je 5 Schuss

auf 4 Wildscheiben

Büchsenkaliber

laut

Regelwerk

2 x 25 Wurfscheiben

28g

Mannschaft

6 Schützen / 5 in Wertung

Büchse 1000 Punkte

Wurfscheibe 1000 Punkte

ASF Grosse Kugel - AKG

Allgemeine Klasse

200 Ringe

Kaliber

laut

Regeln

SchülerInnen

JuniorInnen

Senioren

Senioren II

Damen

200 Ringe

Mannschaft

600 Ringe

 

§ 7   Anzahl der Schießstände und Regelwerk 

7.1.           Bei den angeführten Schießständen handelt es sich um mindest Anforderungen.

                Eine höhere Anzahl von Schießanlagen gemäß den jeweils gültigen Regeln ist zulässig.

Disziplin

Anzahl

Regelwerk

Olympisch Trap - FO

Olympisch Skeet - OSK

2 Stände

ISSF

Double Trap - DT

1 Stand

ISSF

Parcours - PC

4 Parcours oder

2 Linien je 4 Stände

FITASC

Compak Sporting - CPS

2 Stände

FITASC

Universal Trap - FU

2 Stände

FITASC

Automatic Trap - FA

1 Stand

ASF

ASF Trap - AFO

ASF Trap - AFU

ASF Trap - AFA

ASF Skeet - ASK

2 Stände

ASF + ISSF

American Trap - ATR

1 Stand

ASF + ATA

ASF Grosse Kugel - AKG

4 Stände

ASF

Kombination - KB

4 Stände Kugel

2 Stände Wurfscheibe

FITASC + ASF

 

§ 8   Wettkampfdurchführung

8.1.           Der Wettkampf ist nach den jeweils gültigen Regelwerken der Weltverbände ISSF, FITASC und ATA,

                sowie den Zusatzbestimmungen des ASF durchzuführen. 

8.2.           Für jeden ASF Wettkampf ist vom Veranstalter ein Wettkampfleiter bereits in der Ausschreibung / Einladung namhaft zu machen.

8.3.           Der Wettkampfleiter hat folgende Aufgaben:

8.3.1.     Sicherstellung, dass die Schießanlage(n) für den ASF Wettkampf vorbereitet und technisch in Ordnung ist (sind). 

8.3.2.     Auslosung der Startnummern und Klasseneinteilung 

8.3.3.     Erstellung eines Rotten- und Zeitplanes

8.3.4.     Bildung und Bekanntgabe der Jury 

8.3.5.     Zeitgerechte Bildung einer Technischen Kommission, falls erforderlich.

8.3.6.     Entgegennahme der schriftlichen Protestnoten (Formular - ASF Protestnote)

8.3.7.     Einberufung der Jury mit Hauptschiedsrichter als beratende Person.

8.3.8.     Protokollführung bei Protesten und Entscheidungen der Jury 

8.3.9.     Schriftliche Übermittlung der Juryentscheidung an die beteiligte Person(en) 

§ 9   Zusatzbestimmungen 

9.1.     Bei den ASF Trap und Skeet Disziplinen wird die Rotteneinteilung am zweiten Wettkampftag nach den Ergebnissen des ersten

            Wettkampftages vorgenommen, wobei der letztplatzierte Schütze am zweiten Wettkampftag beginnt und der Führende die letzte Startnummer erhält. 

9.2.     Um sicherzustellen, dass für die als Seitenrichter fungierenden Schützen eine Ruhepause von mindestens 20 Minuten gegeben ist,

            muss der Wettkampfleiter für eine entsprechende Rotteneinteilung und Zeitplan sorgen. 

9.3.     Bei allen im ASF-Wettkampfkalender angeführten Wettkämpfen werden die Startnummern der Teilnehmer ausgelost.

            Die Auslosung der Startnummern muss am Vorabend des 1. Wettkampftages stattfinden und zur Einsicht bereitgestellt werden,

            ausgenommen ASF Grosse Kugel - AGK 

9.4.     Der Veranstalter muss ausreichende sanitäre Einrichtungen und Wetterschutz für SchützInnen und FunktionärInnen bereitstellen.

§ 10 Nenngeld 

Disziplin

Einzelnennung

Mannschaft

Olympisch Trap - FO

Olympisch Skeet - OSK

ASF Skeet - ASK

Automatic Trap - FA

ASF Trap - AFO

ASF Trap - AFU

ASF Trap - AFA

€ 60,00

€ 15,00

Double Trap - DT

€ 70,00

€ 15,00

Parcours - PC

€ 125,00

€ 15,00

Compak Sporting - CPS

€ 105,00

€ 15,00

Universal Trap - FU

€ 85,00

€ 15,00

American Trap - ATR

€ 90,00

€ 15,00

ASF Grosse Kugel - AKG

€ 35,00

€ 15,00

Kombination - KB

€ 55,00

€ 25,00

       

§ 11 Protest

11.1.       Die Abhandlung von Protesten wird nach den internationalen Regelwerken der Weltverbände ISSF; FITASC und ATA,

                sowie nach den Zusatzbestimmungen des ASF durchgeführt.

11.2.       Als Protestgebühr wird für ASF Wettkämpfe ein Betrag von € 50,00 festgesetzt 

11.3.       Proteste sind in schriftlicher Form mit dem vom ASF bereitgestellten Formular - ASF Protestnote - einzubringen.

11.4.       Die Protestnote ist unverzüglich, jedoch aber spätestens 30 Minuten nach dem

                Vorfall dem Wettkampfleiter zu übergeben.

11.5.        Die internationalen Bestimmungen bzgl. Richtereinscheidungen über Treffer oder Fehler bleiben unberührt.

11.6.        Gegen Juryentscheidungen kann binnen zwei Wochen beim ASF eine schriftliche Berufung eingelegt werde.

                Die ASF Oberjury entscheidet binnen 3 Monaten endgültig.

                Die schriftliche Berufung ist ans ASF Verbandsbüro zu senden.

 

§ 12 Ausschreibung / Einladungen der ASF Wettkämpfe 

12.1.   Die Ausschreibung / Einladung der Wettkämpfe muss spätestens 6 Wochen vor der Durchführung erfolgen und vom Sportkoordinator genehmigt sein. 

12.2.   Allen Landesverbänden und dem Verbandssekretariat des ASF ist vom durchführenden Verein eine Ausschreibung / Einladung zu übermitteln. 

12.3.   Die Ausschreibung / Einladung muss der ASF-Musterausschreibung gleichen.

12.4.   Für alle in der Ausschreibung / Einladung nicht enthaltene Punkte gelten grundsätzlich die Bestimmungen der ASF-Sportordnung und

            die Bestimmungen der ISSF, FITASC und der ATA.

§ 13 Wettkampfergebnisse

13.1.   Ergebnislisten sind sofort nach Beendigung des Bewerbes zu erstellen.

            Sie müssen ein Deckblatt, den Familiennamen, den Vornamen, die Startnummer, das Bundesland, die ASF Karten-Nummer, die Wettkampfklassen,

            alle Resultate, sowie die Namen der Jury, der Richter, wenn vorhanden der Technischen Kommission, des Wettkampfleiters und Wetterdaten enthalten.

            Die offizielle Wettkampfergebnisliste mit den vollständigen Daten ist vom Wettkampfleiter und Hauptrichter zu unterzeichnen. 

13.2.   Ergebnislisten sind allen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen.

13.3.   Eine originale Wettkampfergebnisliste ist dem ASF-Verbandsbüro spätestens eine Woche nach dem Wettkampf zu übermitteln.

§ 14 Technische Bestimmungen 

Alle technischen Bestimmungen sind den internationalen Regeln der Weltverbänden ISSF, FITASC und ATA, sowie dem Regelwerk des ASF zu entnehmen.

§ 15 Jury, Technische Kommission und Richter

15.1    Bei allen Bewerben ist eine Jury zu bilden. Sie besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die Anzahl der Mitglieder muss ungerade sein. 

15.2.   Von jedem teilnehmenden Bundesland darf nur ein Vertreter in die Jury nominiert werden und zwar in der Reihenfolge der durch Schützen

            am stärksten vertretenen Bundesländer.

15.3.   Die Namen der Jurymitglieder müssen am Wettkampfort kundgemacht werden.

15.4.   Bei jenen Disziplinen, wo die Wurfscheibeneinstellungen durch Schemen geregelt sind, müssen die Stände mit diesen gekennzeichnet und

            für die Schützen ersichtlich sein.

15.5.   Bei Parcours wird vor Beginn eine Technische Kommission bestellt, welche die Abnahme der Schießstände - Parcours vornimmt.

15.6.   Die Kommission soll aus den Fachreferenten des ASF und der Fachreferenten der Landesverbände gebildet werden. 

15.7.   Zu allen ASF Wettkämpfen, die im ASF-Wettkampfkalender aufscheinen, werden vom ASF die Richter delegiert.

§ 16 Anti-Dopingbestimmungen 

Es gelten die Anti-Doping-Bestimmungen gemäß des Anti-Doping-Bundesgesetzes. Die Kontrolle erfolgt durch die NADA (Nationale Anti-Doping Agentur Austria).

§ 17 Sperre eines/er SchützIn

17.1.   Wurde ein/e SchützIn durch den ASF Ehrenrat oder Berufungssenat gesperrt, ist er/sie von der Teilnahme an allen Wettkämpfen des ASF,

            sowie internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen. 

17.2.   Der Veranstalter von ASF Wettkämpfen kann gesperrte Schützen auch nicht in Eigenverantwortung in der Gästeklasse an den Start gehen lassen.

            Die Sperre eines/r Schützen/In ist für den Veranstalter von ASF Wettkämpfen bindend.

17.3.   Weiters wird der/die gesperrte Schütze/In vom ASF zu keinen internationalen Wettkämpfen entsandt.

            Die Sperre eines/r Schütze/In wird an die Weltverbände weitergeleitet.

§ 18 Österreichische Rekorde 

18.1.   Österreichische Rekorde können von Österreichischen Staatsbürgern bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften,

            Weltcups, Österreichischen Staatsmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften und Ranglistenwettkämpfen aufgestellt werden. 

18.2.   Es können Österreichische Rekorde in allen von der BSO anerkannten Disziplinen aufgestellt werden.

18.3.   Die Österreichischen Rekorde werden vom Sportkoordinator erfasst und zur Beschlussfassung dem ASF Präsidium vorgelegt. 

18.4.   Die anerkannten Österreichischen Rekorde werden durch den ASF aufgezeichnet und zur Einsicht bereitgestellt.