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KEIN START OHNE GÜLTIGE ASF KARTE

Bei den Wettkämpfen des ASF, insbesondere ÖM und ÖSTM, können Sportlerinnen und Sportler nur starten, wenn sie auf der Startberechtigungsliste des ASF aufscheinen!

 ZUR DRINGENDEN BEACHTUNG

 FÜR SPORTLER UND SPORTLERINNEN  

 SOWIE

FÜR ALLE VERANSTALTER, AUSTRAGENDEN VEREINE UND VERANTWORTLICHEN


STARTBERECHTIGT FÜR ALLE WETTKÄMPFE DES AUSTRIA SPORTSCHÜTZEN FACHVERBANDES Wurfscheibe und Kombination (ASF), INSBESONDERE FÜR ÖSTERR. STAATSMEISTERSCHAFTEN UND ÖSTERR. MEISTERSCHAFTEN, SIND AUSSCHLIESSLICH DIE SPORTLERINNEN UND SPORTLER LAUT STARTBERECHTIGUNGSLISTE. DIESE WIRD VOR JEDEM WETTKAMPF NEU AKTUALISIERT UND ZUGESENDET! AUF DER LISTE SCHEINEN ALLE ASF-KARTEN BESITZER AUF, WELCHE DIE STARTBERECHTIGUNG HABEN.

 

SOLLTE IM EINZELFALL EIN SPORTLER, EINE SPORTLERIN, WELCHER/WELCHE NICHT AUF DER STARTBERECHTIGUNGSLISTE AUFSCHEINT STARTEN WOLLEN, DANN GIBT ES DAS FOLGENDE ENTGEGENKOMMEN DES ASF:

 

Der Sportler/die Sportlerin muss

-        an Ort und Stelle EUR 15,00 beim Veranstalter bar bezahlen und 

-        an Ort und Stelle einen Antrag auf Ausstellung

einer ASF Karte ausfüllen und unterschreiben.

 

DIE TEILNAHME ALLER ANDEREN PERSONEN IST AUSGESCHLOSSEN, SIE KANN ALLENFALLS IN EINER GÄSTEKLASSE ERFOLGEN.

 

Bei Nichtbeachtung haftet der Veranstalter, der austragende Verein und der Wettkampfleiter für alle Nachteile, Schäden, Kosten und Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit einer Annullierung und Neuaustragung.

 

16.05.2011 12:25

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