Insbesondere betrifft dies:
- Information und Beratung von SportlerInnen, TrainerInnen, Angestellten und FunktionärInnen von Verbänden sowie nichtstaatlichen Organisationen im Sport
- Prüfung von Anfragen im Zusammenhang mit dem Bundes-Sportförderungsgesetz und oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen
- Behandlung von Anliegen bei Problemen, die innerhalb von Verbänden, zwischen Verbänden bzw. zwischen Verbänden und anderen nichtstaatlichen Organisationen im Sport entstehen (z.B. Konflikte zwischen SportlerInnen und Verbänden, Fälle von Diskriminierung, Gewalt, …). Alle Anliegen werden vertraulich behandelt
- Hilfestellung und Vermittlung bei Problemen, die nicht direkt innerhalb der Verbände/Sportorganisationen selbst geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen
- Behandlung von Beschwerden von Fördernehmern (Einzelpersonen, Verbände, …) über Missstände im Zusammenhang mit der Vergabe, Verwendung oder Abrechnung von Bundes-Sportförderungsmitteln
Anfragen an die Ombudsstelle werden vertraulich behandelt!
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