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ASF-News im Überblick! - Details finden Sie unter MEHR...

Aktuell

Ergänzung zu bestehenden Schießstandordnungen

Gemäß der Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung –COVID-19-LV) sind auf allen Schießanlagen der Mitgliedsvereine unserer Landesverbände des ASF zusätzlich zu den „Allgemeinen Richtlinien des Gesundheits-ministeriums“ folgende Maßnahmen anzuwenden und auf Schießanlagen sichtbar bekanntzumachen.

Ergänzung zu bestehenden Schießstandordnungen


Lockerungen im Sportbetrieb ab 01.05.2020

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 01.05.2020 - Auszugsweise:

Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.

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Lockerungen im Sportbetrieb

197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV – ausgegeben am 30. April 2020

Auszugsweise:

Sport

  • 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.
    (2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten



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Absagen von Veranstaltungen

Aufgrund der von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen, sehen wir uns leider gezwungen, alle ASF-Veranstaltungen in Österreich vorerst bis 30.06.2020 (Stand  01.05.2020) abzusagen.

Eine Neufestlegung der Termine erfolgt am 29.05.2020 bei der Präsidiumsitzung des ASF.

Weitere Informationen werden regelmäßig auf der Home-Page bekannt gemacht.

Wir bedauern diese Entscheidung und wünschen Ihnen/Euch Gesundheit und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.


Lockerungen im Sportbetrieb

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-organisation am 28.04.2020 - 18:40 Uhr:
Ab 1. Mai: Lockerungen für Breitensport:
Ab 1.5.2020 soll es auch Lockerungen für den Breitensport geben. Konkret sollen Outdoor-Sportstätten unter Einhaltung gewisser Regelungen wie 2 Meter Abstand in einem ersten Schritt für jene Sportarten geöffnet werden, die in ihrer typischen Ausübung kontaktlos sind. Die entsprechende Verordnung dazu sowie Empfehlungen sind in Ausarbeitung. Wir informieren auf unserer Website www.sportaustria.at/corona sobald es hier etwas Offizielles gibt. In weiteren Schritten sollen danach auch alle weiteren Sportarten outdoor und danach indoor folgen. Lediglich der direkte Kontakt bei der Ausübung wird bis auf weiteres noch nicht möglich sein.


Lockerungen im Sportbetrieb

Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler hat heute (15.04.2020) in einer Pressekonferenz Lockerungen im Sportbetrieb verkündet. Für den Breitensport soll ab 1. Mai wieder möglich sein auf Sportanlagen (Outdooranlagen) zu trainieren, sofern dies einzeln bzw. unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgt.

Aktuell gilt es aber die entsprechenden Erlässe abzuwarten.

https://www.sportaustria.at/de/ueber-uns/sport-austria/presse/pressemeldungen/sport-austria-und-dach-und-fachverbaende-ad-sportminister-pk-zu-lockerungen-fuer-den-sport/


Absage European Championship Shotgun

Die EM-Wurfscheiben in Châteauroux - Frankreich vom 06.05.2020 - 20.05.2020 in Châteauroux – Frankreich wird abgesagt und heuer nicht mehr in Frankreich ausgetragen.


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