AGB für Wettkämpfe des ASF
1 Geltungsbereich
1.1.
Diese Vertragsbestimmungen (die „Vertragsbestimmungen“) gelten für Veranstaltungen des Austria Sportschützen Fachverband, (nachfolgend "ASF"). Die Vertragsbestimmungen finden Anwendung gegenüber sämtlichen Kunden/Schützen/Schützinnen (die "TEILNEHMER"), somit gegenüber Verbrauchern gemäß KSchG.
1.2.
Von den Vertragsbestimmungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2 Wettkampfteilnahme:
2.1.
Die Teilnahme an kostenpflichtigen Wettkämpfen des ASF wird nur nach Bezahlung des jeweiligen Nenngelds gewährt. Eine Wettkampfanmeldung ist gültig, wenn das Nenngeld vor Nennschluß des jeweiligen Wettkampfes bezahlt ist. Der Teilnehmer erscheint nach Bezahlung des Nenngeldes auf der offiziellen Startliste
2.2.
Wettkampfanmeldungen sind ohne Rücksicht auf den Grund des Erstattungsbegehrens des KUNDEN (allerdings unbeschadet Punkt 3.1. unten) nur nach den Stornobedingungen des ASF erstattungsfähig. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Onlinekauf (vgl. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
3 Absage und Änderung von Veranstaltungen
3.1.
Der ASF hat sich die Absage der Veranstaltung vorzubehalten. Eine Absage kommt jedenfalls (aber nicht ausschließlich) in folgenden Fällen in Betracht:
- Unwetter oder Naturkatastrophen,
- allgemeine oder spezifische Gefahrenlagen, wie Terrorwarnungen, Epidemien, Pandemien oder andere Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit,
- Erkrankung oder Ausfall einer anderen für die Veranstaltung wesentlichen Person,
- behördliche Anordnungen oder Auflagen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
- technische Probleme, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen und nicht rechtzeitig behoben werden können (z.B. Stromausfall, technisches Versagen von wichtigem Veranstaltungsequipment etc.).
Im Falle der Absage ist der ASF zur Erstattung des Nenngelds an den TEILNEHMER verpflichtet.
Bietet der ASF einen Ersatztermin an und nimmt der TEILNEHMER diesen Ersatztermin in Anspruch, verzichtet der TEILNEHMER auf den Erstattungsanspruch gegenüber dem ASF.
3.2.
Der ASF behält sich vor, Veranstaltungen in jeglicher Hinsicht zu ändern. Geringfügige und zumutbare Änderungen des Wettkampfs (z. B. geringfügige Änderung von Zeit und Dauer der Veranstaltung, Verlegung des Veranstaltungsortes in räumlicher Nähe, begründen keinen Erstattungsanspruch des KUNDEN.
3.3.
Freiluft-Veranstaltungen können bei jeder Witterung statt-finden. Der Besucher ist selbst für witterungsadäquate Bekleidung (inkl. Regenschutz) verantwortlich.
4 Hausordnung
4.1.
Für sämtliche Veranstaltungen gilt die Hausordnung des ASF und des jeweiligen Schießplatzes.
4.2.
Der ASF ist berechtigt, Personen bei Verstoß gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen (ohne Erstattungsanspruch des Teilnehmers) den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren und/oder von der Veranstaltung wegzuweisen.
5 Haftung
5.1.
Die Haftung des ASF beschränkt sich auf Schadenersatzansprüche des Teilnehmers wegen
- Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie
- sonstiger Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder eine leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten des ASF zurückzuführen sind.
5.2.
Es obliegt dem Teilnehmer des Wettkampfes, sich seiner Gesundheit und möglicher Risiken bewusst zu sein. Es liegt insbesondere in seiner Eigenverantwortung, vor der Teilnahme an dem Wettkampf zu prüfen, ob er anfällig für veranstaltungsbedingte Gesundheitsprobleme ist.
Der Teilnehmer nimmt insbesondere zur Kenntnis:
- Bei Wettkämpfen des ASF besteht auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden.
Der Teilnehmer nimmt diese Gefahren in Kauf und trifft eigenverantwortlich angemessene Maßnahmen zu deren Vermeidung (z. B. Gehörschutzmaßnahmen, Sonnenbrillen, bis hin zur Nichtteilnahme an der Veranstaltung etc.).
5.4.
Auch eine allfällige Haftung des VERANSTALTERS für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Wertgegenständen ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Andernfalls erfolgt die Mitnahme von Wertgegenständen auf eigene Gefahr.
6 Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner int. Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht (§ 13a KSchG, Art 6 Abs 2 Rom I-VO; Hinweis: Verbraucherrecht, sich auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen