Verschärfung des Waffengesetzes
STELLUNGNAHME
zum
Gesamtändernden Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert werden soll.
(372/A, XXVIII. GP)
unter dem Deckmantel „Verhinderung eines Amoklaufes“
Der Austria Sportschützen Fachverband ist der Bundessport-Fachverband für die in den österreichischen Bundesländern bestehenden Landesverbände und dem Verein IPSC REGION ÖSTERREICH - Österreichische Vereinigung für praktisches Schießen, die das sportliche Wurfscheiben- und Kugelschießen, insbesondere das Olympische Wurfscheibenschießen betreiben.
Die Sportschützen sind von der bevorstehenden Waffengesetzverschärfung direkt betroffen, auch wenn im Gesetz Ausnahmeregelung vorgesehen sind.
Diese Ausnahmeregelungen sind nicht genau definiert und liegen die Entscheidungen laut Gesetzesentwurf im Ermessen der Behörden, wodurch der Antragsteller (Sportschütze) wieder zum Bittsteller degradiert wird. Nach vermehrten Beschwerden muss dann wieder mit einer Durchführungsverordnung für ein einheitliches Vorgehen der Behörden wie in der Vergangenheit nachgebessert werden.
Weiters werden durch die Verschärfung weitere Verwaltungsgebühren für die waffenrechtlichen Dokumente, für die Anträge der Ausnahmeregelungen, sowie höhere Kosten für die psychologischen Gutachten anfallen. Alle diese zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Sports und müssen ebenfalls finanziert werden.
Die Anhebung des Mindestalters für Kategorie C Waffen – also Sportfinten – von 18 auf 21 Jahren erschwert zusätzlich den Zugang zu unserem Olympischen Sport, zum Training und zu den Teilnahmen an Wettkämpfen.
Auf die anderen Argumente, dass ein junger Mensch mit 18 Jahren beim Österreichischen Bundesheer seinen Grundwehrdienst mit der Waffe leistet, als mündiger Staatsbürger wählen darf, sowie eine Lenkerberechtigung für Fahrzeuge erhält, möchten wir gar nicht eingehen.
Fakt ist, dass im Abänderungsantrag für das Waffengesetz eine einzige Regelung implementiert wurde, die einen künftigen Amoklauf verhindern könnte. Es wird in Zukunft geregelt, dass negative Erkenntnisse bei der Stellungskommission beim Österreichischen Bundesheer an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Wäre dies bereits vor dem Amoklauf in Graz passiert und hätte man sich nicht hinter Datenschutz und anderen Ausreden versteckt, hätte vermutlich dieser Amoklauf verhindert werden können.
Stattdessen werden alle gesetzestreuen Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt und mit diesem Vorwand das Waffengesetz verschärft.
Alle diese Verschärfungen, die von einer bestimmten politischen Seite vorangetrieben werden, schikanieren in Wirklichkeit lediglich die legalen Waffenbesitzer und werden keinen Amoklauf verhindern können. Zusätzlich werden Ressourcen bei den Behörden und bei der Polizei für unnötigen Verwaltungsaufwand gebunden.
Der Austria Sportschützen Fachverband wird alles nötige unternehmen, um seinen Schützen die ungehinderte Ausübung des Olympischen, Internationalen und Österreichischen Schießsport zu ermöglichen.
Die von einer politischen Seite bereits seit Jahren gewollte Entwaffnung von gesetzestreuen unbescholtenen mündigen österreichischen Staatsbürgern und das Verbot der Ausübung der Jagd in Österreich werden wir mit unseren Partnern auf jeden Fall bekämpfen.
Durch diese Verschärfungen des Waffengesetzes wird auf keinen Fall ein Amoklauf verhindert werden können.
Eintrag vom 17.09.2025