WAFFENGESETZNOVELLE 2025

Die im Nationalrat beschlossene Waffengesetznovelle 2025 tritt mit 28. April 2026 vollständig in Kraft!

Mit dem vollständigen Inkrafttreten ergeben sich viele Neuerungen, die ASF-Mitglieder unmittelbar betreffen:

Dazu zählen unter anderem:

  • Munitionskauf nur noch mit entsprechendem Nachweis (gilt auch für Schrot- und Büchsenpatronen)
  • Erwerb und Besitz von Kategorie C Waffen nur noch mit WBK / Waffenpass (auch "light")
  • Privatverkäufe nur noch über Waffenhändler

Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der ARGE Zivile Sicherheit zu den Neuerungen der Waffengesetznovelle 2025! 

Eintrag vom 20.04.2026