WAFFENGESETZNOVELLE 2025
Mit dem vollständigen Inkrafttreten ergeben sich viele Neuerungen, die ASF-Mitglieder unmittelbar betreffen:
Dazu zählen unter anderem:
- Munitionskauf nur noch mit entsprechendem Nachweis (gilt auch für Schrot- und Büchsenpatronen)
- Erwerb und Besitz von Kategorie C Waffen nur noch mit WBK / Waffenpass (auch "light")
- Privatverkäufe nur noch über Waffenhändler
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der ARGE Zivile Sicherheit zu den Neuerungen der Waffengesetznovelle 2025!
Eintrag vom 20.04.2026
