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ASF-News im Überblick! - Details finden Sie unter MEHR...

Aktuell

Lockerungen im Sportbetrieb ab 29.05.2020

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 28.05.2020:

Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde gestern veröffentlicht. Sport ist nun unter gewissen Voraussetzungen (2m Abstand) auch indoor möglich. Zudem sind Veranstaltungen mit bis zu 100 TeilnehmerInnen erlaubt. Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website.

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Lockerungen im Sportbetrieb ab 15.05.2020

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 13.05.2020:

Die COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde heute veröffentlicht. Mannschaftssportarten dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen, öffentliche Sportstätten werden geöffnet und Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen.

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Ergänzung zu bestehenden Schießstandordnungen

Gemäß der Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung –COVID-19-LV) sind auf allen Schießanlagen der Mitgliedsvereine unserer Landesverbände des ASF zusätzlich zu den „Allgemeinen Richtlinien des Gesundheits-ministeriums“ folgende Maßnahmen anzuwenden und auf Schießanlagen sichtbar bekanntzumachen.

Ergänzung zu bestehenden Schießstandordnungen


Lockerungen im Sportbetrieb ab 01.05.2020

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 01.05.2020 - Auszugsweise:

Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.

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Lockerungen im Sportbetrieb

197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV – ausgegeben am 30. April 2020

Auszugsweise:

Sport

  • 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.
    (2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten



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